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Technische Fachübersetzungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge

Die Übersetzungsdienstleistungen von Mangold Translations, (im Folgenden „AM“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen von AM mit ihren Auftraggebern. Die Geschäftsbedingungen von AM werden vom Auftraggeber mit der Erteilung des Auftrages anerkannt. Anders lautende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens AM. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AM.

1. Grundlagen für die Berechnung
1.1
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, stellt AM dem Auftraggeber die vereinbarten Übersetzungsarbeiten zu ihren jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.

1.2
Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird nach der Zeilenanzahl in der Zielsprache ermittelt. Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 53 Anschläge. Bei Auflistung von Einzelbegriffen gilt jeder Begriff als eine Zeile. Wenn in der Zielsprache keine lateinischen Schriftzeichen verwendet werden, so wird die Zeilenanzahl anhand der Ausgangssprache ermittelt.

1.3
Für Eilaufträge (Aufträge, die eines besonderen zeitlichen und/oder verwaltungstechnischen Aufwandes bedürfen und nicht innerhalb der gewöhnlichen Lieferfristen erfolgen sollen) wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % bis zu 100 % in Rechnung gestellt. Für Übersetzungsaufträge werden mindestens 25 Zeilen pro Sprache und Auftrag berechnet, auch wenn der Text kürzer sein sollte.

1.4
Zusätzliche Textausfertigungen sowie Materialkosten für gewünschtes Spezialpapier, Bindemappen, Disketten, CDs u. ä. werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

1.5
Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung bzw. Bestätigung getroffen wurden, oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist AM berechtigt, die Vergütung entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen.

2. Zahlung

2.1
Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Gestellte Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt fällig, es sei denn, sie weisen anders lautende Zahlungstermine oder Zahlungsfristen auf.

2.2
AM ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu fordern. Der Auftraggeber erhält darüber eine entsprechende Rechnung.
2.3
Die endgültige Lieferung der Übersetzung kann von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden.
2.4
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, hat er AM die bis zur Stornierung durchgeführten Arbeiten zu vergüten und die entstandenen Kosten zu erstatten.

3. Auftragserteilung

3.1
Bei Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Thema, Fachgebiet, Umfang und Verwendungszweck der Übersetzungsarbeit, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien, Druckreife, Anzahl der Ausfertigungen etc.) anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck, den Aufdruck auf Schildern oder Waren bestimmt, hat der Auftraggeber AM vor Drucklegung einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.

3.2
Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Ausführung des Übersetzungsauftrags erforderlich sind, sind AM vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben (z. B. Firmenglossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungserläuterungen etc.). Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann AM weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.

3.3
Der Auftraggeber hat AM bei Übersetzungsarbeiten den Ausgangstext in entsprechender, gut leserlicher Form zur Verfügung zu stellen. Dolmetscher sind vor ihrem Einsatz vom Auftraggeber in die Thematik einzuweisen.

3.4
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von AM.

4. Auftragsausführung, Lieferbedingungen

4.1
Alle Übersetzungsarbeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

4.2
Sofern keine besondere Ausführungsform vereinbart wurde, werden Übersetzungen von AM per E-Mail, Telefax oder in einfacher schriftlicher Ausfertigung per Post     geliefert. Versendet AM die Übersetzung auf Verlangen des Auftraggebers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald AM die Übersetzung an ein Transportunternehmen übergeben hat. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem elektronischen Transportweg haftet AM nicht.

4.3
Liefertermine und Lieferfristen gelten nur, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt worden sind.

4.4
Im Fall der nicht rechtzeitigen Übermittlung der für die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen sowie bei unvollständigen, unrichtigen, missverständlichen und/oder unleserlichen Angaben und Informationen ist AM nicht gebunden. Ist eine bestimmte Lieferfrist verbindlich vereinbart, beginnt diese erst zu laufen, wenn AM sämtliche Unterlagen und Informationen vorliegen. Entsprechendes gilt für nachträgliche Änderungen der Übersetzung aufgrund von Änderungswünschen des Ausgangstextes durch den Auftraggeber. Letztere werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.5
Sollte AM aus einem von ihr zu vertretenden Grund eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber AM eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

5. Mängelrügen

5.1
Rügt der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich schriftlich zu beschreiben. Der Auftraggeber hat AM eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist AM berechtigt, auf Basis der vom Kunden wiederum schriftlich so genau wie möglich beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder zum Rücktritt berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an AM zurück. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

5.2
Zeigt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung keine Mängel an, so gilt die Übersetzung als abgenommen.

5.3
Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Abnahme.

6. Haftung, höhere Gewalt

6.1
AM haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Mängeln, die AM arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit AM garantiert hat.

6.2
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AM auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischerweise eintretenden Schaden.

6.3
AM haftet grundsätzlich nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.

6.4
Unbeschadet der Haftung von AM nach Ziffer 6.1 und 6.2 haftet AM im Einzelfall für nachweislich durch Übersetzungsfehler entstandene unmittelbare Schäden bis zu dem dreifachen des für den Auftrag vereinbarten Nettohonorars, maximal jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,00 €. Die Verjährungsfrist des Anspruchs beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Abnahme.

6.5
AM haftet nicht bei Leistungsverzögerungen, bedingt durch Streik, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Software-, Netzwerk- oder Serverfehler. Ein Recht auf Schadensersatz ist hierbei ausgeschlossen. AM haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur seitens des Auftraggebers entstehen. Für Softwareschäden, die in der Software des Auftraggebers durch Gebrauch der von AM bearbeiteten Dateien entstehen, haftet AM nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch insoweit gilt, dass AM nur bis zur Höhe des Betrages, der für die Dienstleistung in Rechnung gestellt wird, haftet. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung für Druck oder Produktion vorgesehen ist, lässt er AM vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt/produziert er ohne Freigabe durch AM, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers. Die vorgenannte Haftungsgrenze gilt auch hier.

6.6
Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, einschließlich beauftragter Dritter.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt

7.1
Gegen Ansprüche von AM kann der Auftraggeber nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder von AM anerkannte Ansprüche aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

7.2
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum von AM. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

8. Urheberrecht, Ansprüche Dritter

8.1
Sollte AM aufgrund einer Übersetzung wegen der Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen werden, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, AM in vollem Umfang hiervon freizustellen. Sofern AM durch die Erstellung der Übersetzung Urheberrechte oder andere Schutzrechte zustehen, bleiben diese ausdrücklich bei AM, soweit sie nicht vertraglich an den Auftraggeber übertragen werden. Gleiches gilt für die im Verlauf der Übersetzungsarbeit entstandenen Terminologielisten oder so genannte Translation Memories.

9. Verschwiegenheit, Datenschutz

9.1
AM verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen, die im Zusammenhang mit der übersetzerischen Tätigkeit für den Auftraggeber stehen.

10. Erfüllungsort

10.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für Übersetzungen der Sitz von AM.

10.2
Erfüllungsort für Dolmetscherleistungen, die nicht am Sitz von AM erbracht werden, ist der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Ort.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit

11.1
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen AM und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

11.2
Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, wird als Gerichtsstand der Sitz von AM vereinbart.

11.3
Sind oder werden Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt.